Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 decken einen großen Bereich von Empfehlungen ab, um Webinhalte barrierefreier zu machen. Wenn Sie diesen Richtlinien folgen, dann werden Inhalte für eine größere Gruppe von Menschen mit Behinderungen barrierefreier sein. Dies beinhaltet Vorkehrungen für Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendes Hörvermögen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensibilität und Kombinationen aus diesen Behinderungen sowie einige Vorkehrungen für Lernbehinderungen und kognitive Einschränkungen; es werden jedoch nicht alle Benutzeranforderungen für Menschen mit diesen Behinderungen abgedeckt. Diese Richtlinien beziehen sich auf die Barrierefreiheit von Webinhalten auf Desktops, Laptops, Tablets und mobilen Geräten. Darüber hinaus wird das Befolgen dieser Richtlinien Webinhalte in vielen Fällen für Nutzer im Allgemeinen benutzbarer machen.

Die WCAG 2.1-Erfolgskriterien wurden als testbare Aussagen formuliert, sogenannte „Statements“, die nicht technik-spezifisch sind. Sowohl eine Anleitung zur Erfüllung der Erfolgskriterien bei bestimmten Techniken als auch allgemeine Informationen zur Interpretation der Erfolgskriterien finden Sie in separaten Dokumenten. Unter Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) (englisch) finden Sie eine Einführung und Links zu technischem Material und Lehrmaterial.

Die WCAG 2.1 erweitern die Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (englisch) [WCAG20], die im Dezember 2008 als W3C-Empfehlung veröffentlicht wurden. Inhalte, die zu WCAG 2.1 konform sind, sind auch konform zu WCAG 2.0. Die Arbeitsgruppe beabsichtigt, dass die WCAG 2.1 für Regelwerke, die eine Konformität mit WCAG 2.0 erfordern, eine alternative Möglichkeit der Konformität bieten können. Mit der Veröffentlichung der WCAG 2.1 werden die WCAG 2.0 weder aufgehoben noch ersetzt. Obwohl die WCAG 2.0 eine W3C-Empfehlung bleiben, rät das W3C zur Anwendung der WCAG 2.1, um die zukünftige Gültigkeit der Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu maximieren. Das W3C empfiehlt außerdem die Anwendung der aktuellsten Version der WCAG bei der Entwicklung oder Aktualisierung von Regelwerken zur Barrierefreiheit im Web.

Einleitung

Hintergrund der WCAG 2

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 definieren, wie man Webinhalte für Menschen mit Behinderungen barrierefreier gestalten kann. Barrierefreiheit umfasst ein weites Feld an Behinderungen, einschließlich visueller, auditiver, motorischer, sprachlicher, kognitiver, Sprach-, Lern- und neurologischer Behinderungen. Obwohl diese Richtlinien ein weites Feld von Problemen abdecken, können sie nicht die Bedürfnisse von Menschen mit allen Arten, Ausprägungen und Kombinationen von Behinderungen adressieren. Diese Richtlinien machen Webinhalte außerdem besser nutzbar für ältere Personen mit sich altersbedingt ändernden Fähigkeiten und verbessern häufig die Gebrauchstauglichkeit für Benutzer im Allgemeinen.

Die WCAG 2.1 wurden durch das W3C-Verfahren (englisch) in Kooperation mit Einzelpersonen und Organisationen auf der ganzen Welt entwickelt. Das Ziel ist es, einen gemeinsamen Standard für die Barrierefreiheit von Webinhalten zur Verfügung zu stellen, der die Bedürfnisse von Einzelpersonen, Organisationen und Regierungen auf internationaler Ebene erfüllt. Die Richtlinien der WCAG 2.1 bauen auf den WCAG 2.0 [[WCAG20]] auf, welche wiederum auf den WCAG 1.0 [[WAI-WEBCONTENT]] aufbauen, und wurden so konzipiert, dass sie sich weitgehend auf verschiedene Webtechniken der Gegenwart und Zukunft anwenden lassen sowie mit einer Kombination aus automatisierten Tests und der Evaluation durch Menschen testbar sind. Für eine Einführung in die Richtlinien der WCAG lesen Sie die Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) (englisch).

Besondere Herausforderungen ergaben sich bei der Definition zusätzlicher Kriterien zur Berücksichtigung von kognitiven, sprachlichen und Lernbehinderungen, wie etwa der enge Zeitrahmen für die Entwicklung sowie die schwierige Aufgabe, einen Konsens über die Testbarkeit, Implementierbarkeit und internationale Aspekte der Vorschläge zu erzielen. Die Arbeit in diesem Bereich wird in zukünftigen Versionen der WCAG fortgesetzt. Wir empfehlen Autoren, unsere ergänzende Anleitung zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Lern- und kognitiven Behinderungen, Menschen mit Sehschwäche und mehr zu Rate zu ziehen.

Barrierefreiheit im Web hängt nicht nur von barrierefreien Inhalten ab, sondern auch von barrierefreien Webbrowsern und anderen Benutzeragenten. Autorenwerkzeuge spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Barrierefreiheit im Web. Für eine Übersicht darüber, wie diese Komponenten der Webentwicklung und -interaktion zusammen arbeiten, lesen Sie:

WCAG 2 Ebenen der Anleitung

Die Einzelpersonen und Organisationen, welche die Richtlinien der WCAG benutzen, sind sehr verschieden und beinhalten Webdesigner und -entwickler, Entscheidungsträger, Einkäufer, Lehrer, Dozenten, Schüler und Studenten. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen dieser Zielgruppen gerecht zu werden, gibt es mehrere Ebenen in der Anleitung, darunter globale Prinzipien, allgemeine Richtlinien, testbare Erfolgskriterien und eine reichhaltige Sammlung von ausreichenden Techniken, empfohlenen Techniken, und dokumentierten, verbreiteten Fehlern mit Beispielen, Links zu Ressourcen und Quelltext.

All diese Ebenen der Anleitung (Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien sowie ausreichende und empfohlene Techniken) wirken zusammen, um Hilfestellung bei der barrierefreieren Gestaltung von Webinhalten zu leisten. Autoren werden dazu ermutigt, alle Ebenen inklusive der empfohlenen Techniken anzusehen und, wenn möglich, anzuwenden, um den Bedürfnissen einer größtmöglichen Gruppe von Benutzern möglichst gut gerecht zu werden.

Beachten Sie, dass sogar Inhalte mit der höchsten Konformitätsstufe (AAA) nicht für Menschen mit allen Arten, Ausprägungen oder Kombinationen von Behinderungen barrierefrei sind. Dies gilt insbesondere in den Bereichen der kognitiven, Sprach- und Lernbehinderungen. Autoren werden dazu ermutigt, sowohl den kompletten Bereich der Techniken inklusive der empfohlenen Techniken in Betracht zu ziehen, als auch relevante Ratschläge zu aktuellen Best-Practice-Methoden zu suchen um sicherzustellen, dass der Webinhalt für diese Gruppe so weit wie möglich barrierefrei ist. Metadaten (englisch) können Benutzern dabei helfen, die für ihre Bedürfnisse passendsten Inhalte zu finden.

WCAG 2.1 Unterstützende Dokumente

Das WCAG 2.1-Dokument ist so konzipiert, dass die Bedürfnisse derer erfüllt werden, die einen stabilen, referenzierbaren technischen Standard brauchen. Andere Dokumente, die sogenannten unterstützenden Dokumente, basieren auf dem WCAG 2.1-Dokument und adressieren andere wichtige Einsatzzwecke, inklusive der Möglichkeit, aktualisiert zu werden um zu beschreiben, wie die Richtlinien der WCAG mit neuen Techniken angewendet würden. Unterstützende Dokumente beinhalten:

  1. Wie man die WCAG 2.1 erfüllt (englisch) - Diese anpassbare Schnellreferenz zur WCAG 2.1 beinhaltet alle Richtlinien, Erfolgskriterien und Techniken für Autoren zur Benutzung während der Entwicklung und Evaluierung von Webinhalten. Sie umfasst Inhalte aus den WCAG 2.0 und WCAG 2.1 und kann auf vielfältige Weise gefiltert werden, um den Autoren die Konzentration auf relevante Inhalte zu erleichtern.

  2. WCAG 2.1 verstehen (englisch) - Ein Leitfaden zum Verständnis und zur Implementierung der Richtlinien der WCAG 2.1. Für jede Richtlinie und jedes Erfolgskriterium der WCAG 2.1 sowie für Schlüsselthemen gibt es ein kurzes „Verstehen“-Dokument.

  3. Techniken für WCAG 2.1 (englisch) - Eine Sammlung von Techniken und verbreiteten Fehlern, jeweils in getrennten Dokumenten inklusive Beschreibung, Beispielen, Quelltext und Tests.

  4. Die WCAG-Dokumente (englisch) - Ein Diagramm und eine Beschreibung, wie die technischen Dokumente zusammenhängen und verlinkt sind.

In der Übersicht zu den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) (englisch) finden Sie eine Beschreibung des unterstützenden Materials für die WCAG 2.1, inklusive Aus- und Weiterbildungs-Ressourcen in Zusammenhang mit den WCAG 2. Weitere Ressourcen, die sich mit Themen wie dem Geschäftsszenario für Barrierefreiheit im Web, Planung der Implementierung zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Webseiten und Regelwerken zur Barrierefreiheit beschäftigen, werden unter WAI-Ressourcen (englisch) aufgelistet.

Anforderungen für WCAG 2.1

Die WCAG 2.1 erfüllen eine Reihe von Anforderungen der WCAG 2.1, die wiederum Anforderungen der WCAG 2.0 beinhalten. Die Anforderungen strukturieren den gesamten Rahmen der Richtlinien und gewährleisten die Rückwärtskompatibilität. Die Arbeitsgruppe hat zudem einen weniger formalen Satz von Akzeptanzbedingungen für die Erfolgskriterien verwendet, um sicherzustellen, dass die Erfolgskriterien in Stil und Qualität denjenigen der WCAG 2.0 entsprechen. Diese Anforderungen begrenzten, was in die WCAG 2.1 aufgenommen werden konnte. Diese Einschränkung war wichtig, um den Charakter einer Punktversion der WCAG 2 zu erhalten.

Vergleich zu WCAG 2.0

Die WCAG 2.1 wurden mit dem Ziel initiiert, die Richtlinien zur Barrierefreiheit für drei Hauptgruppen zu verbessern: Benutzer mit kognitiven oder Lernbehinderungen, Benutzer mit eingeschränktem Sehvermögen und Benutzer mit Behinderungen auf mobilen Geräten. Zahlreiche Möglichkeiten zur Erfüllung dieser Anforderungen wurden vorgeschlagen und evaluiert, und eine Auswahl davon wurde von der Arbeitsgruppe präzisiert. Strukturelle Anforderungen, die von den WCAG 2.0 übernommen wurden, Klarheit und Auswirkung der Vorschläge sowie der Zeitplan führten zu dem endgültigen Satz von Erfolgskriterien, die in dieser Version enthalten sind. Die Arbeitsgruppe vertritt die Auffassung, dass die WCAG 2.1 die Orientierungshilfen für die Barrierefreiheit von Web-Inhalten in all diesen Bereichen schrittweise verbessern, sie betont jedoch, dass diese Richtlinien nicht alle Bedürfnisse der Benutzer erfüllen.

Die WCAG 2.1 bauen auf den WCAG 2.0 auf und sind mit diesen rückwärtskompatibel, d.h. Webseiten, die den WCAG 2.1 entsprechen, entsprechen auch den WCAG 2.0. Autoren, die aufgrund von Richtlinien zur Konformität mit WCAG 2.0 verpflichtet sind, können Inhalte auf WCAG 2.1 aktualisieren, ohne die Konformität mit WCAG 2.0 zu verlieren. Autoren, die beide Richtlinien anwenden, sollten sich der folgenden Unterschiede bewusst sein:

Neuerungen in WCAG 2.1

Die WCAG 2.1 erweitern die WCAG 2.0, indem sie neue Erfolgskriterien, Definitionen zu deren Unterstützung, Richtlinien zur Organisation der Ergänzungen und einige Ergänzungen im Abschnitt über die Konformität hinzufügen. Dieser additive Ansatz hilft dabei, deutlich zu machen, dass Websites, die den WCAG 2.1 entsprechen, auch den WCAG 2.0 entsprechen und damit die Konformitätsverpflichtungen erfüllen, die spezifisch für die WCAG 2.0 sind. Die Arbeitsgruppe für Richtlinien für barrierefreie Webinhalte empfiehlt, dass Websites die WCAG 2.1 als neues Konformitätsziel übernehmen, auch wenn die formalen Verpflichtungen die WCAG 2.0 nennen, um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten und zukünftige Änderungen der Richtlinien zu antizipieren.

Die folgenden Erfolgskriterien sind neu in den WCAG 2.1:

Viele dieser Erfolgskriterien verweisen auf neue Begriffe, die auch in das Glossar aufgenommen wurden und Teil der normativen Anforderungen der Erfolgskriterien sind.

Im Abschnitt „Konformität“ wurde unter „Ganze Seiten“ ein dritter Hinweis zu Seitenvarianten und unter „Optionale Komponenten einer Konformitätserklärung“ eine Option für maschinenlesbare Metadaten hinzugefügt.

Nummerierung in WCAG 2.1

Um Unklarheiten für Anwender zu vermeiden, für die eine Rückwärtskompatibilität zu WCAG 2.0 wichtig ist, wurden die neuen Erfolgskriterien der WCAG 2.1 an das Ende der Erfolgskriterien innerhalb der jeweiligen Richtlinie angefügt. Dies umgeht die Notwendigkeit, die Abschnittsnummer der Erfolgskriterien der WCAG 2.0 zu ändern, die durch das Einfügen neuer Erfolgskriterien zwischen bestehenden Erfolgskriterien in der Richtlinie entstehen würde, aber es bedeutet, dass die Erfolgskriterien in der jeweiligen Richtlinie nicht mehr nach Konformitätsstufe gruppiert sind. Die Reihenfolge der Erfolgskriterien innerhalb der einzelnen Richtlinien gibt keine Auskunft über den Konformitätsgrad; lediglich der Konformitätsgrad-Indikator (A/AA/AAA) am Erfolgskriterium selbst zeigt diesen an. Die WCAG 2.1-Schnellreferenz (englisch) bietet neben vielen anderen Filter- und Sortieroptionen die Möglichkeit, Erfolgskriterien gruppiert nach Konformitätsstufe anzuzeigen.

Konformität zu WCAG 2.1

Die WCAG 2.1 verwenden das gleiche Konformitätsmodell wie die WCAG 2.0 mit einigen Ergänzungen, die im Abschnitt Konformität beschrieben werden. Es ist vorgesehen, dass Websites, die WCAG 2.1-konform sind, auch WCAG 2.0-konform sind, d.h. sie erfüllen die Anforderungen aller Regelwerke, die auf WCAG 2.0 verweisen, und erfüllen gleichzeitig besser die Bedürfnisse der Benutzer im modernen Web.

Spätere Versionen der Barrierefreiheitsrichtlinien

Parallel zu den WCAG 2.1 entwickelt die Arbeitsgruppe für Richtlinien für Barrierefreiheit eine neue Hauptversion der Richtlinien für Barrierefreiheit. Es ist zu erwarten, dass das Ergebnis dieser Arbeit eine umfangreichere Umstrukturierung der Richtlinien für die Barrierefreiheit im Web sein wird, als es bei einer Punktversion der WCAG 2 realistisch wäre. Die Arbeit folgt einer forschungsorientierten, benutzerzentrierten Designmethodik, um das effektivste und flexibelste Ergebnis zu erzielen, wie etwa für die Rollen der Inhaltserstellung, die Unterstützung von Benutzeragenten und die Unterstützung von Autorentools. Dies ist ein mehrjähriges Unterfangen, so dass die WCAG 2.1 als Übergangslösung benötigt werden, um aktualisierte Richtlinien für die Barrierefreiheit im Web bereitzustellen, die die Veränderungen im Web seit der Veröffentlichung der WCAG 2.0 berücksichtigen. Die Arbeitsgruppe könnte in einem ähnlich kurzen Zeitrahmen beginnend mit den WCAG 2.2 fortlaufend weitere Zwischenversionen entwickeln, um während der Fertigstellung der Hauptversion zusätzliche Unterstützung zu bieten.

Wahrnehmbar

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Textalternativen

Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.

Zeitbasierte Medien

Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung.

Anpassbar

Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z. B. einfacheres Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

Unterscheidbar

Machen Sie es Benutzern leichter, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

Bedienbar

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Per Tastatur zugänglich

Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sind.

Ausreichend Zeit

Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen.

Anfälle und physische Reaktionen

Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen oder physischen Reaktionen führen.

Navigierbar

Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

Eingabemodalitäten

Erleichtern Sie Benutzern die Bedienung von Funktionen durch andere Eingabearten als die Tastatur.

Verständlich

Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Lesbar

Machen Sie Inhalt lesbar und verständlich.

Vorhersehbar

Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren.

Hilfestellung bei der Eingabe

Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

Robust

Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Kompatibel

Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken.

Konformität

In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an die Konformität zu den WCAG 2.1 aufgelistet. Hier erhalten Sie außerdem Informationen darüber, wie man Konformitätserklärungen erstellt, die optional sind. Abschließend wird beschrieben, was es bedeutet, Barrierefreiheit unterstützend zu sein, da man sich nur dann, wenn man Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt, auf die Konformität verlassen kann. Konformität verstehen (englisch) beinhaltet weitere Erklärungen zu dem Konzept „Barrierefreiheit unterstützend“.

Normative Anforderungen interpretieren

Der Hauptinhalt der WCAG 2.1 ist normativ und definiert Anforderungen, die sich auf Konformitätserklärungen auswirken. Einführungsmaterial, Anhänge, als „nicht-normativ“ gekennzeichnete Abschnitte, Diagramme, Beispiele und Hinweise sind informativ (nicht-normativ). Nicht-normatives Material liefert Hinweise zur Interpretation der Richtlinien, stellt aber keine Anforderungen, die sich auf eine Konformitätserklärung auswirken.

Die Schlüsselwörter KANN, MUSS, MUSS NICHT, NICHT EMPFOHLEN, EMPFOHLEN, SOLL und SOLL NICHT sind wie in [[RFC2119]] beschrieben zu interpretieren.

Konformitätsbedingungen

Damit eine Webseite WCAG 2.1-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein:

Konformitätsstufe

Eine der folgenden Stufen der Konformität ist vollständig erfüllt.

  • Für eine Konformität auf Stufe A (die minimale Konformitätsstufe) muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufe A erfüllen oder es wird eine konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.
  • Für eine Konformität auf Stufe AA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllen oder es wird eine Stufe AA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.
  • Für eine Konformität auf Stufe AAA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA erfüllen oder es wird eine Stufe AAA-konforme Alternativversion zur Verfügung gestellt.

Obwohl eine Konformität nur in den angegebenen Stufen erreicht werden kann, werden Autoren dazu ermutigt, (in ihrer Erklärung) jeglichen Fortschritt, den sie in Bezug auf die Erfüllung von Erfolgskriterien aller Stufen über die erreichte Stufe der Konformität hinaus gemacht haben, aufzuführen.

Es wird nicht empfohlen, Konformität auf Stufe AAA als allgemeine Richtlinie für komplette Websites zu fordern, da es bei manchen Inhalten nicht möglich ist, alle Erfolgskriterien der Stufe AAA zu erfüllen.

Ganze Seiten

Konformität (und Konformitätsstufen) gelten nur für (eine) ganze Webseite(n) und kann nicht erreicht werden, wenn ein Teil einer Webseite ausgeschlossen ist.

Zum Zweck der Bestimmung der Konformität gelten Alternativen zu einem Teil der Inhalte einer Seite als Teil der Seite, wenn die Alternativen direkt von der Seite aus erreicht werden können, z. B. eine lange Beschreibung oder eine alternative Darstellung eines Videos.

Autoren von Webseiten, die aufgrund von Inhalten, die außerhalb der Kontrolle des Autors liegen, nicht konform sein können, können eine Erklärung partieller Konformität in Betracht ziehen.

Zu ganzen Seiten zählen auch alle Variationen einer Seite, die von der Seite automatisch für verschiedene Bildschirmgrößen präsentiert werden (z. B. Variationen in einer responsiven Webseite). Jede dieser Varianten muss konform sein (oder eine konforme Alternativversion haben), damit die gesamte Seite konform ist.

Vollständiger Prozess

Wenn eine Webseite Teil einer Folge von Webseiten ist, die einen Prozess darstellen (z. B. eine Folge von Schritten, die abgeschlossen werden müssen, um eine Handlung auszuführen), dann müssen alle Webseiten in dem Prozess zu der bestimmten Stufe oder höher konform sein. (Konformität zu einer bestimmten Stufe ist nicht möglich, wenn irgendeine Seite in dem Vorgang nicht zu der Stufe oder zu einer höheren Stufe konform ist.)

Ein Online-Shop hat eine Reihe von Seiten, die benutzt werden, um Produkte auszuwählen und zu kaufen. Alle Seiten in der Abfolge vom Anfang bis zum Ende (Kasse) sind konform, damit alle Seiten, die Teil des Prozesses sind, konform sind.

Ausschließliche Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art

Nur bei der Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art kann man sich darauf verlassen, dass die Erfolgskriterien erfüllt werden. Jegliche Information oder Funktionalität, die auf eine nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art zur Verfügung gestellt wird, ist auch auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art und Weise verfügbar. (Siehe Barrierefreiheit unterstützend verstehen (englisch).)

Nicht störend

Wenn Techniken auf nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt werden oder wenn sie auf nicht-konforme Art benutzt werden, dann blockieren sie nicht die Fähigkeit des Benutzers, auf den Rest der Seite zuzugreifen. Darüber hinaus erfüllt die Webseite als Ganzes weiterhin die Konformitätsbedingungen unter jeder der folgenden Bedingungen:

  1. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten angeschaltet wird,
  2. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, in einem Benutzeragenten ausgeschaltet wird und
  3. wenn irgendeine Technik, auf die man sich nicht verlassen kann, nicht von dem Benutzeragenten unterstützt wird

Darüber hinaus gelten die folgenden Erfolgskriterien für sämtlichen Inhalt einer Seite einschließlich Inhalt, auf dessen Konformität man sich sonst nicht verlassen würde, da das Scheitern bei der Erfüllung dieser die Nutzung der Seite beeinträchtigen könnte:

  • 1.4.2 - Audio-Steuerelement,
  • 2.1.2 - Keine Tastatur-Falle,
  • 2.3.1 - Grenzwert von dreimaligem Blinken oder weniger und
  • 2.2.2 - Pausieren, beenden, ausblenden.

Wenn eine Seite nicht konform sein kann (zum Beispiel eine Konformitäts-Testseite oder eine Beispielseite), dann darf diese nicht in dem Geltungsbereich der Konformität oder in der Konformitätserklärung inbegriffen sein.

Für weitere Informationen einschließlich Beispielen lesen Sie Konformitätsbedingungen verstehen (englisch).

Konformitätserklärungen (Optional)

Konformität wurde nur für Webseiten definiert. Eine Konformitätserklärung kann jedoch eine Seite, eine Reihe von Seiten oder mehrere verwandte Webseiten umfassen.

Erforderliche Komponenten einer Konformitätserklärung

Konformitätserklärungen werden nicht verlangt. Autoren können WCAG 2.1-konform sein, ohne eine Erklärung abzugeben. Wenn jedoch eine Konformitätserklärung abgegeben wird, dann muss diese die folgenden Informationen beinhalten:

  1. Datum der Erklärung
  2. Titel der Richtlinien, Version und URI der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.1 unter https://www.w3.org/TR/WCAG21/
  3. Erfüllte Konformitätsstufe: (Stufe A, AA oder AAA)
  4. Eine präzise Beschreibung der Webseiten, wie zum Beispiel eine Liste von URIs, für welche die Erklärung abgegeben wird einschließlich der Information, ob Subdomains in der Erklärung beinhaltet sind.

    Die Webseiten können durch eine Liste beschrieben werden oder durch einen Ausdruck, der alle in der Erklärung beinhalteten URIs beschreibt.

    Webbasierte Produkte, die vor der Installation auf der Kundenwebsite keinen URI haben, können eine Erklärung haben, dass das Produkt konform wäre, wenn es installiert ist.

  5. Eine Liste mit Webinhalts-Techniken, auf die man sich verlässt.

Wenn ein Konformitätslogo benutzt wird, dann würde dies eine Erklärung darstellen und muss von den oben aufgeführten erforderlichen Komponenten einer Konformitätserklärung begleitet sein.

Optionale Komponenten einer Konformitätserklärung

Ziehen Sie es in Betracht, zusätzlich zu den oben genannten erforderlichen Komponenten einer Konformitätserklärung weitere Informationen bereitzustellen, um Benutzern zu helfen. Empfohlene zusätzliche Informationen beinhalten:

  • Eine Liste mit erfüllten Erfolgskriterien, die über die erklärte Konformitätsstufe hinausgehen. Diese Information sollte auf eine Art und Weise zur Verfügung gestellt werden, die Benutzer nutzen können, vorzugsweise maschinenlesbare Metadaten.
  • Eine Liste mit den speziellen Techniken, die „benutzt werden, auf die man sich aber nicht verlässt“.
  • Eine Liste mit Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken, die benutzt wurden um den Inhalt zu testen.
  • Eine Liste spezifischer Barrierefreiheitsmerkmale des Inhalts, die in maschinenlesbaren Metadaten bereitgestellt werden.
  • Informationen zu allen zusätzlich unternommenen Schritten, die über das Erfolgskriterium hinausgehen, um die Barrierefreiheit zu verbessern.
  • Eine maschinenlesbare Metadaten-Version der Liste mit speziellen Techniken, auf die man sich verlässt.
  • Eine maschinenlesbare Metadaten-Version der Konformitätserklärung.

Für weitere Informationen und beispielhafte Konformitätserklärungen beachten Sie Konformitätserklärungen verstehen (englisch).

Für weitere Informationen zur Benutzung von Metadaten in Konformitätserklärungen beachten Sie Metadaten verstehen (englisch).

Erklärung partieller Konformität - Inhalte von Dritten

Manchmal werden Webseiten erstellt, zu denen später zusätzliche Inhalte hinzugefügt werden: zum Beispiel eine E-Mail-Anwendung, ein Blog, ein Artikel, der es den Benutzern ermöglicht, Kommentare hinzuzufügen, oder Anwendungen, die vom Benutzer beigesteuerte Inhalte unterstützen. Ein anderes Beispiel wäre eine Seite, wie beispielsweise eine Portal- oder Nachrichtenseite, die zusammengesetzt wird aus Inhalten, die von verschiedenen Beitragenden gesammelt wurden oder Sites, die mit der Zeit automatisch Inhalte von anderen Quellen einfügen, wie beispielsweise, wenn Anzeigen dynamisch eingefügt werden.

In diesen Fällen ist es zum Zeitpunkt der ursprünglichen Veröffentlichung nicht möglich zu wissen, wie der unkontrollierte Inhalt der Seiten sein wird. Es ist wichtig zu bedenken, dass der unkontrollierte Inhalt die Barrierefreiheit des kontrollierten Inhalts auch beeinflussen kann. Es stehen zwei Optionen zur Verfügung:

  1. Eine Bestimmung der Konformität kann nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Wenn eine Seite dieses Typs überwacht und innerhalb von 2 Arbeitstagen repariert wird (nicht-konformer Inhalt wird entfernt oder konform gemacht), dann kann eine Konformitäts-Bestimmung oder -Erklärung gemacht werden, da die Seite konform ist mit Ausnahme von Fehlern in extern beigesteuerten Inhalten, die, wenn man auf sie trifft, korrigiert oder entfernt werden. Eine Konformitätserklärung kann nicht gemacht werden, wenn es nicht möglich ist, nicht-konforme Inhalte zu überwachen oder zu korrigieren;

    ODER

  2. Man kann eine „Erklärung partieller Konformität“ abgeben, dass die Seite nicht konform ist, aber konform sein könnte, wenn bestimmt Teile entfernt würden. Die Form dieser Erklärung wäre: „Diese Seite ist nicht konform, wäre aber konform zu WCAG 2.1 auf Stufe X, wenn die folgenden Teile aus unkontrollierten Quellen entfernt würden.“ Darüber hinaus wäre das Folgende zutreffend in Bezug auf unkontrollierten Inhalt, was in der Erklärung partieller Konformität beschrieben wird:

    1. Es handelt sich nicht um Inhalt, welcher der Kontrolle des Autors unterliegt.
    2. Es wird auf eine Art und Weise beschrieben, welche die Benutzer erkennen können (z. B. kann es nicht beschrieben werden als „alle Teile über die wir keine Kontrolle haben“ außer, diese sind deutlich als solche markiert.)

Erklärung partieller Konformität - Sprache

Man kann eine „Erklärung partieller Konformität aufgrund von Sprache“ abgeben, wenn eine Seite nicht konform ist, aber konform wäre, wenn die Unterstützung der Barrierefreiheit für (alle) auf der Seite benutzten Sprachen existieren würde. Die Form dieser Erklärung wäre: „Diese Seite ist nicht konform, wäre aber konform zu WCAG 2.1 auf Stufe X, wenn die Unterstützung der Barrierefreiheit für die folgende(n) Sprache(n) existieren würde.“

Glossar

Danksagungen

Weitere Informationen über die Teilnahme an der „Web Content Accessibility Guidelines“-Arbeitsgruppe (WCAG WG) finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgruppe (englisch).

Referenzen ausgelagert in „references.html“.